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Privatinsolvenzen - Regelinsolvenzen - Schuldenregulierungen  

In der Wohlverhaltensphase müssen Sie einige Regeln einhalten, die sogenannten Obliegenheiten. Tun Sie das nicht, kann Ihnen das Gericht die Restschuldbefreiung versagen und das ganze Insolvenzverfahren wäre umsonst gewesen.


Zu diesen Regeln gehören unter anderem:

-  Sie dürfen keine neuen unangemessenen Schulden machen.

-  Sie müssen nachweisen, dass Sie sich ernsthaft um Arbeit bemühen und jede zumutbare Stelle annehmen.

-  Ändern sich Ihre Vermögensverhältnisse, müssen Sie das melden. Dazu gehören beispielsweise Kündigung,           Jobwechsel, Nebeneinkünfte oder Gehaltserhöhungen.

-  Sie müssen den pfändbaren Teil Ihres Einkommens an den Insolvenzverwalter abgeben, damit der das Geld –         nach Abzug von Verfahrenskosten – einmal im Jahr an die Gläubiger auszahlt.

-  Falls während der Wohlverhaltensphase eine Erbschaft eintritt, muss die Hälfte davon abgegeben werden.


 
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