Allg. Schuldnerberatung - kostenlose Beratung
für Privat-und Regelinsolvenzen  

In der Wohlverhaltensphase müssen Sie einige Regeln einhalten, die sogenannten Obliegenheiten. Zu diesen Regeln gehören unter anderem:

  • Sie dürfen keine neuen unangemessenen Schulden machen.
  • Sie müssen nachweisen, dass Sie sich ernsthaft um Arbeit bemühen und jede    zumutbare Stelle annehmen.
  • sofortige Auskunft über jeden Wohnsitz- oder Arbeitsplatzwechsel gegenüber Insolvenzgericht und Treuhänder
  • Herausgabe des Gewinns aus einer Lotterie oder einem anderen Gewinnspiel in vollständiger Höhe (gilt nicht für Gewinne von geringem Wert)
  • Falls während der Wohlverhaltensphase eine Erbschaft eintritt, muss die Hälfte davon abgegeben werden.
  • Ändern sich Ihre Vermögensverhältnisse, müssen Sie das melden. Dazu gehören beispielsweise Kündigung, Jobwechsel, Nebeneinkünfte oder Gehaltserhöhungen.
  • Sie müssen den pfändbaren Teil Ihres Einkommens an den Insolvenzverwalter abgeben, damit der das Geld – nach Abzug von Verfahrenskosten – einmal im Jahr an die Gläubiger auszahlt.
  • keine Zahlungen an die Insolvenzgläubiger


Verstößt der Schuldner gegen diese Obliegenheiten, können die Insolvenzgläubiger beantragen,  dass das Insolvenzgericht die Restschuldbefreiung versagt. Kommt das Gericht dem Antrag nach, ist das Insolvenzverfahren gescheitert und die Schulden bleiben weiterhin bestehen!



 
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