Allg. Schuldnerberatung - kostenlose Beratung  
für Privat-und Regelinsolvenzen

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Wir zeigen Ihnen die Möglichkeiten einer schuldenfreien Zukunft mit unserer kostenlosen Beratung auch an unseren Standorten in Dortmund, Duisburg, Neuss, Oberhausen, Heidelberg, Koblenz, Gera, Jena, Rostock und anderen Städten.


Ausstellen von P-Konto-Bescheinigungen

Der unpfändbare Grundfreibetrag liegt aktuell bei 1500 Euro je Kalendermonat. Gläubiger können also nur Beträge vom Konto pfänden, die oberhalb dieser Grenze liegen. Neben dem Grundfreibetrag gibt es weitere Freibeträge - unter anderem für diejenigen, die unterhaltspflichtig sind, also etwa eine Familie oder einen Partner zu versorgen haben. Dann kommen zu den 1500 Euro gegebenenfalls 561,43 Euro für die erste sowie 312,78 Euro für die zweite bis maximal fünfte Person, für die eine verschuldete Person Unterhalt gewährt, hinzu.

Gerne stellen wir Ihnen eine Bescheinigung zur Erhöhung des Freibetrages aus. Dazu benötigen wir folgende Angaben, die Sie uns einfach per Email übermitteln  an: rfmanagement@t-online.de  

Betreff: P-Konto Bescheinigung

  • Ihren Namen
  • Ihre Anschrift
  • Ihre Tel. Nr.
  • Ihr Geb. Datum
  • den Namen der Bank + IBAN
  • den Erhöhungstatbestand, d.h. Heiratsurkunde / Geburtsurkunde(n) der/des Kinder/Kindes (als PDF Datei oder gut lesbar abfotografiert) 

Für das Ausstellen dieser Bescheinigung berechnen wir € 40,00. Die Bescheinigung kann nicht per Email übermittelt werden, da immer das Original von den Banken verlangt wird!

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