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Privatinsolvenzen - Regelinsolvenzen - Schuldenregulierungen  

Wenn man als  Rentner(in) aus der Schuldenfalle und dem ständigen Druck durch die Gläubiger entfliehen will, empfiehlt sich eine private Insolvenz.


Schulden im Rentenalter

Altersüberschuldung oder Altersarmut betrifft immer mehr Rentner(innen). Gründe für die Armut sind:
steigende Mieten und Lebenshaltungskosten, Scheidung im Alter, Kostensteigerung bei benötigten Medikamenten u. Krankenhausaufenthalten, Altschulden.


Wenn man als betroffener Rentner(in) aus der Schuldenfalle und dem ständigen Druck durch die Gläubiger entfliehen will, empfiehlt sich eine private Insolvenz. Hier ordnet das Insolvenzgericht einen besonderen Pfändungsschutz an, der dem Schutz aller Gläubigerinteressen dienen soll. Jede Privatperson kann Privatinsolvenz anmelden, wenn sie zahlungsunfähig ist oder dies zu werden droht. Als Rentner ist dies genauso möglich wie als Hausfrau, Angestellter, Beamter oder Hartz-4-Empfänger.

Ist die Rente pfändbar?

Bei einer Privatinsolvenz ist zu beachten, dass die Altersrente als Einkommen gilt. Damit kann sie gepfändet werden.

Welcher Betrag bleibt Rentnern/Rentnerinnen während der Privatinsolvenz?


Auch für Rentner gilt die Pfändungsfreigrenze von aktuell 1.330,16 Euro (Stand: 01.07.22). Liegt das Einkommen (netto) unter dieser Grenze, darf es nicht gepfändet werden. Arbeitslose, welche die Privatinsolvenz durchlaufen, sind während der Wohlverhaltensphase dazu verpflichtet, sich ernsthaft darum zu bemühen, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Rentner müssen dieser Pflicht jedoch nicht nachkommen. Ausnahmen bestehen allerdings beim Vorruhestand.
Sollte die Situation eintreten, in dem Sie als Betroffene(r) wegen Ihrer Schulden nicht mehr weiter wissen, können wir Ihnen Lösungen aufzeigen und ausarbeiten.

 
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