Allg. Schuldnerberatung - kostenlose Beratung  
für Privat-und Regelinsolvenzen

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Wir zeigen Ihnen die Möglichkeiten einer schuldenfreien Zukunft mit unserer kostenlosen Beratung auch an unseren Standorten in Dortmund, Duisburg, Neuss, Oberhausen, Heidelberg, Koblenz, Gera, Jena, Rostock und anderen Städten.

Ausstellen von P-Konto-Bescheinigungen:

Die Pfändungsfreigrenze, der Betrag, der vom Einkommen unberührt bleibt, steigt ab dem 1. Juli 2025. Der unpfändbare Grundbetrag wird auf 1.555,00 Euro pro Monat erhöht. Dieser Grundbetrag kann durch Freibeträge für Unterhaltsberechtigte (z.B. Kinder, Ehepartner) weiter erhöht werden.

Pfändungsfreigrenze (Nettoeinkommen) ab 1. Juli 2025:
• 0 Unterhaltsberechtigte: 1.559,99 Euro
• 1 Unterhaltsberechtigte: 2.149,99 Euro
• 2 Unterhaltsberechtigte: 2.469,99 Euro
• 3 Unterhaltsberechtigte: 2.799,99 Euro

Gerne stellen wir Ihnen eine Bescheinigung zur Erhöhung des Freibetrages aus. Dazu benötigen wir folgende Angaben, die Sie uns einfach per Email übermitteln  an: rfmanagement@t-online.de  

Betreff: P-Konto Bescheinigung

  • Ihren Namen
  • Ihre Anschrift
  • Ihre Tel. Nr.
  • Ihr Geb. Datum
  • den Namen der Bank + IBAN
  • den Erhöhungstatbestand, d.h. Heiratsurkunde / Geburtsurkunde(n) der/des Kinder/Kindes (als PDF Datei oder gut lesbar abfotografiert) 

Für das Ausstellen dieser Bescheinigung berechnen wir € 40,00. Die Bescheinigung kann nicht per Email übermittelt werden, da immer das Original von den Banken verlangt wird!





 
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