P-Konto-Bescheinigungen:
Bescheinigungen für das P-Konto: Wir helfen Ihnen bei der Sicherung Ihres unpfändbaren Einkommens durch die Ausstellung der notwendigen Nachweise.
Die Pfändungsfreigrenze, der Betrag, der vom Einkommen unberührt bleibt, steigt ab dem 1. Juli 2026. Der unpfändbare Grundbetrag wird auf 1.587,40 € (vorher 1.555,00 Euro) pro Monat erhöht. Dieser Grundbetrag kann durch Freibeträge für Unterhaltsberechtigte (z.B. Kinder, Ehepartner) weiter erhöht werden.
Für jede unterhaltspflichtige Person des Schuldners (Ehepartner oder Kinder) erhöhte sich der Freibetrag zum 1. Juli 2026. Für die erste unterhaltspflichtige Person kommen 597,42 Euro hinzu, für weitere unterhaltsberechtigte Personen steigt die Freigrenze um je 332,83 Euro.
• 0 Unterhaltsberechtigte: 1.587,40 Euro
• 1 Unterhaltsberechtigter: 2.184,82 Euro
• 2 Unterhaltsberechtigte: 2.517,65 Euro
• 3 Unterhaltsberechtigte: 2.850,48 Euro
• 4 Unterhaltsberechtigte: 3.183,31 Euro
• 5 Unterhaltsberechtigte: 3.516,14 Euro
Gerne stellen wir Ihnen eine Bescheinigung zur Erhöhung des Freibetrages aus. Für das Ausstellen dieser Bescheinigung berechnen wir € 40,00. Die Bescheinigung kann nicht per Email übermittelt werden, da immer das Original von den Banken verlangt wird!