Ausstellen von P-Konto-Bescheinigungen:
Bescheinigungen für das P-Konto: Wir helfen Ihnen bei der Sicherung Ihres unpfändbaren Einkommens durch die Ausstellung der notwendigen Nachweise
Die Pfändungsfreigrenze, der Betrag, der vom Einkommen unberührt bleibt, steigt ab dem 1. Juli 2025. Der unpfändbare Grundbetrag wird auf 1.555,00 Euro pro Monat erhöht. Dieser Grundbetrag kann durch Freibeträge für Unterhaltsberechtigte (z.B. Kinder, Ehepartner) weiter erhöht werden.
Pfändungsfreigrenze (Nettoeinkommen) ab 1. Juli 2025:
• 0 Unterhaltsberechtigte: 1.559,99 Euro
• 1 Unterhaltsberechtigte: 2.149,99 Euro
• 2 Unterhaltsberechtigte: 2.469,99 Euro
• 3 Unterhaltsberechtigte: 2.799,99 Euro
Gerne stellen wir Ihnen eine Bescheinigung zur Erhöhung des Freibetrages aus. Dazu benötigen wir folgende Daten:
Für das Ausstellen dieser Bescheinigung berechnen wir € 40,00. Die Bescheinigung kann nicht per Email übermittelt werden, da immer das Original von den Banken verlangt wird!