Regelinsolvenz

Durchführung von Regelinsolvenzverfahren 

Wie läuft ein Regelinsolvenzverfahren ab?

Regelinsolvenzverfahren mit umfassender Begleitung und detaillierter Analyse

Ein Regelinsolvenzverfahren läuft in vier aufeinanderfolgenden Phasen ab und führt bei natürlichen Personen nach genau drei Jahren zur Restschuldbefreiung. Es ist das gesetzliche Standardverfahren für Unternehmen, Selbstständige und unter bestimmten Bedingungen auch für ehemals Selbstständige. Voraussetzungen für die Eröffnung eines Regelinsolvenzverfahrens sind:  

Vorbereitung & Insolvenzantrag

  • Bestandsaufnahme: Wir ermitteln alle Gläubiger, offenen Forderungen und Vermögenswerte.
  • Antragstellung: Ein schriftlicher Insolvenzantrag wird beim zuständigen Insolvenzgericht durch uns eingereicht. Dies kann als  Eigenantrag oder durch einen Gläubiger (Fremdantrag) geschehen.
  • Eröffnungsgründe: Es muss ein gesetzlicher Grund wie Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegen.

Insolvenzeröffnung

  • Prüfung durch das Gericht: Das Insolvenzgericht prüft, ob die Eröffnungsgründe tatsächlich vorliegen oder ob genug Vermögen (Insolvenzmasse)da ist, um die Verfahrenskosten zu decken
  • Sicherungsmaßnahmen: Zum Schutz der Gläubiger setzt das Gericht einen vorläufigen Insolvenzverwalter ein und erlässt ein vorläufiges Pfändungsverbot.
  • Dauer: Diese Phase nimmt in der Regel 2 - 3 Monate in Anspruch

Das eröffnete Insolvenzverfahren

  • Eröffnungsbeschluss: Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird das Verfahren offiziell per Gerichtsbeschluss eröffnet
  • Vermögensübergang: Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das pfändbare Vermögen geht auf den nun endgültig bestellten Insolvenzverwalter über.
  • Forderungsprüfung & Berichtstermin: Gläubiger müssen ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter zur Insolvenztabelle anmelden. Im Berichtstermin wird entschieden, ob das Unternehmen saniert, durch einen Insolvenzplan neu aufgestellt oder liquidiert wird.
  • Verwertung: Das pfändbare Vermögen und Werte des Schuldners werden verwertet und der Erlös nach Abzug der Verfahrenskosten an die Gläubiger ausgeschüttet.
  • Schlusstermin: Nach der Verwertung und dem Schlusstermin wird das eigentliche Insolvenzverfahren vom Gericht aufgehoben.

Wohlverhaltensphase und Restschuldbefreiung

  • Laufzeit: Für natürliche Personen (Selbstständige, Freiberufler) schließt sich die Wohlverhaltensphase an. Die Gesamtdauer beträgt exakt 3 Jahre ab dem Tag der offiziellen Verfahrenseröffnung.
  • Obliegenheiten: Der Schuldner muss den pfändbaren Teil seines Einkommens an einen Treuhänder abtreten und ist verpflichtet, einer angemessenen Erwerbstätigkeit nachzugehen sowie jeden Wohnsitz- oder Arbeitsplatzwechsel sofort zu melden.
  • Restschuldbefreiung: Nach Ablauf der 3 Jahre erlässt das Gericht dem Schuldner die verbleibenden Schulden. Ausgenommen hiervon sind nur spezifische Forderungen wie etwa Schulden aus Straftaten oder Geldstrafen.
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