Privatinsolvenzverfahren

Privatinsolvenzverfahren mit fachkundiger Unterstützung und strukturiertem Prozess zur Schuldenfreiheit

Die Schritte der Privatinsolvenz sind kritische Phasen auf dem Weg zur Schuldenfreiheit. Unsere Schuldnerberatung| Schuldnerstrategien unterstützt Sie, um diese Abschnitte sorgfältig zu bewältigen:

  • Die Vorbereitungsphase: Eine fundierte Einschätzung bildet die Grundlage für den Weg aus den Schulden. Unsere professionellen Berater erarbeiten für Sie einen tragfähigen Entschuldungsplan, unerlässlich für das folgende Insolvenzverfahren.
  • Der Beginn des Insolvenzverfahrens: Sobald Ihr Antrag auf Privatinsolvenz beim Gericht eingereicht ist, wird das Verfahren bald eröffnet. Ein gerichtlich bestellter Verwalter übernimmt dann die Kommunikation mit Ihren Gläubigern und grenzt Ihr pfändbares von unpfändbarem Vermögen ab.
  • Die Wohlverhaltensphase ist geprägt von geringerem administrativem Aufwand für Sie als Schuldner. Sie füllen lediglich einmal jährlich einen Fragebogen aus und leiten den pfändbaren Anteil Ihres Einkommens gemäß den Pfändungsfreigrenzen an Ihren Treuhänder weiter. Um Wohlverhalten zu demonstrieren, dürfen während des gesamten Verfahrens keine neuen Schulden gemacht werden. Zusätzlich sind Sie zur Arbeitssuche verpflichtet, wenn nicht rentenbeziehend, und zur unaufgeforderten Information über Veränderungen in Ihren persönlichen und finanziellen Verhältnissen gegenüber Treuhänder und Gericht.
  • Die Herausgabe von Vermögenswerten ist eine weitere Pflicht; so muss beispielsweise die Hälfte einer etwaigen Erbschaft an den Treuhänder abgeführt werden. Beachten Sie, dass während der Wohlverhaltensphase alle Zahlungen ausschließlich über den Treuhänder abgewickelt werden müssen.

Die Privatinsolvenz ist oft der letzte Ausweg, um einen finanziellen Neuanfang zu wagen. Profitieren Sie von der Expertise unserer Schuldnerberatung für eine umfassende Unterstützung in diesem Prozess.

Restschuldbefreiung: Schuldenfrei nach 3 Jahren

Die Mitteilung, dass die Restschuldbefreiung erteilt wurde, bedeutet, dass Sie nach einem erfolgreich durchlaufenen Insolvenzverfahren nach drei Jahren von Ihren verbleibenden alten Schulden befreit sind und wieder schuldenfrei in die Zukunft starten können.

Das bedeutet konkret für Sie: 

  1. Gläubiger dürfen offene Forderungen aus der Zeit vor oder während des Verfahrens nicht mehr per staatlichem Zwang oder Inkasso von Ihnen einfordern.
  2. Sie müssen den pfändbaren Teil Ihres Einkommens nicht mehr an den Insolvenzverwalter abtreten.
  3. Das Insolvenzverfahren ist beendet. 

Ausgenommen sind Schulden, die aus vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlungen, aus Geldstrafen, Geldbußen, Zwangs- und Ordnungsgeldern herrühren oder neue Schulden, die während der Wohlverhaltensphase gemacht wurden.

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